BKG - Aufgaben

Vertretung der gemeinsamen Interessen

Die Berliner Krankenhausgesellschaft vertritt die gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder gegenüber anderen Beteiligten im Gesundheitswesen, im Rahmen von Anhörungen und beabsichtigten Rechtsänderungen auf Landes- und Bundesebene und durch ihre Mitwirkung in einer Reihe von Gremien auf Landes- und Bundesebene.

Als Grundlage der gemeinsamen Interessenvertretung bestehen im Rahmen der Berliner Krankenhausgesellschaft verschiedene Gremien, Fachausschüsse, Kommissionen und Arbeitsgruppen.

 

Fachliche Unterstützung und Beratung

Die Berliner Krankenhausgesellschaft bietet ihren Mitgliedern individuelle fachliche Unterstützung und Beratung in Fragen des Gesundheitswesens, bei krankenhausplanerischen und investiven Maßnahmen sowie in Einzelfragen der Betriebsführung (z. B. Pflegesatzrecht, Kalkulation, Investitionsfinanzierung, Kosten- und Leistungsrechnung, EDV, Organisation).

Durch die Beteiligung an Pflegesatzverhandlungen über Entgelte für stationäre und ambulante Leistungen unterstützen wir die Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen ebenso wie bei der Koordinierung verschiedener Projekte, z. B. im EDV-Bereich (maschineller Datenaustausch nach § 301 SGB V) oder bei der DRG-Einführung. Ferner werden betriebswirtschaftliche Auswertungen sowie statistische und rechtliche Analysen durchgeführt, krankenhaus- und gesundheitspolitische Grundsatzfragen behandelt und vertragliche Rahmenbedingungen (z. B. Rahmenverträge für die pflegerische Versorgung, Landesverträge mit Kostenträgern) im Land Berlin gestaltet.

Das Gesundheitswesen im Land Berlin und hierbei insbesondere das Krankenhauswesen sowie ergänzende Versorgungsangebote aktiv zu fördern, ist die Zielsetzung der Berliner Krankenhausgesellschaft. Eine am Patienten orientierte, qualitativ herausragende, leistungsfähige und effiziente Krankenhausversorgung und Betreuung in stationären Pflegeeinrichtungen in Berlin ist Ausdruck hierfür.

Im Rahmen dieser Aufgabenwahrnehmung vertritt die Berliner Krankenhausgesellschaft die Krankenhäuser und stationären Pflegeeinrichtungen in den gesundheitspolitischen Fragestellungen und ist konstruktive Partnerin für die Krankenhäuser, stationären Pflegeeinrichtungen, weitere Institutionen, Verbände und Wissenschaft.

Die vielfältigen Aufgaben und Leistungen der Berliner Krankenhausgesellschaft, die für die Führung moderner, effizienter, leistungs- und qualitätsorientierter Gesundheitseinrichtungen bedeutsam sind, reichen von der fachlichen Unterstützung und Beratung der Mitglieder, Vertretung der gemeinsamen Interessen der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen über die Wahrnehmung gesetzlicher Aufgaben bis zu dem Bereich aktueller Informations- und Öffentlichkeitsarbeit.

 

Informations- und Öffentlichkeitsarbeit

Die Berliner Krankenhausgesellschaft organisiert für ihre Mitglieder Informationsveranstaltungen und Seminare zu relevanten Themenbereichen. Sie informiert aktuell auf dem Gebiet des Gesundheits- und Sozialwesens, ergänzt durch Pressemitteilungen und Pressekonferenzen.

 

Wahrnehmung gesetzlicher Aufgaben

Die Wahrnehmung gesetzlicher Aufgaben umfasst insbesondere die Beteiligung an Pflegesatz- und Schiedsstellenverfahren sowie im Rahmen der Krankenhausplanung und der Investitionsförderung. Durch den Abschluss von Verträgen mit den Krankenkassenverbänden, den Verbänden der Pflegekassen, der Kassenärztlichen Vereinigung sowie anderen Institutionen werden Rahmenbedingungen für die Patientenversorgung im Land Berlin geschaffen. Die Vereinbarung des Landesbasisfallwertes erfolgt auf Landesebene gemäß § 10 Krankenhausentgeltgesetz mit den Landesverbänden der Krankenkassen. Ferner wirken wir bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesetzen und Verordnungen mit und führen turnusmäßig die Geschäftsstellen der Schiedsstellen nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz und dem Sozialgesetzbuch V.

Fakten

  • Aktive Förderung des Krankenhauswesen sowie ergänzender Versorgungsangebote
  • Vertretung der Krankenhäuser und stationären Pflegeeinrichtungen in gesundheitspolitischen Fragestellungen
  • Fachliche Unterstützung und Beratung der Mitglieder
  • Wahrnehmung gesetzlicher Aufgaben
  • Aktuelle Informations- und Öffentlichkeitsarbeit