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24.08.2017

Förderprogramm Allgemeinmedizin / Koordinierungsstelle in Berlin

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Bundesvereinigung sowie der Spitzenverband Bund der Krankenkassen haben sich im Einvernehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. und im Benehmen mit der Bundesärztekammer auf eine neue Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten und stationären Versorgung verständigt.


Zum 1. Juli 2016 trat die neue Bundesvereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75 a SGB V mit den Anlagen I - III und zum 1. Januar 2017 die Anlage IV in Kraft (vgl. BKG-Schreiben Nr. 213/2016 und 018/2017).


Die Berliner Krankenhausgesellschaft hat die Grundlagen und Ziele der o.g. Vereinbarung, alle notwendigen Informationen zu der hierin geregelten finanziellen Förderung im stationären Bereich sowie die Aufgaben, Zielsetzungen und Kontaktdaten der gemeinsam von Ärztekammer Berlin, Kassenärztlicher Vereinigung Berlin und Berliner Krankenhausgesellschaft eingerichteten Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin für Berlin übersichtlich zusammengestellt. Die Übersicht kann an dieser Stelle heruntergeladen werden.



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