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22.02.2021

PRESSEMITTEILUNG 100 Mio. € Erlösrückgang allein im Januar 2021 und ab März keine finanziellen Ausgleiche mehr

Berlin, 22. Februar 2021. Die Berliner Krankenhäuser hatten durch die Coronavirus-Pandemie bedingte Erlösrückgänge in Höhe von 100 Mio. € allein im Monat Januar 2021 im Vergleich zum Vorjahr. Dies hat die Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) in einer aktuellen Umfrage ermittelt. Gleichzeitig führt der aktuelle Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums dazu, dass am 10. März 2021 alle Hilfen für Berliner Krankenhäuser auslaufen, denn die Hilfsmaßnahmen sind an einen Inzidenzwert von 70 gebunden. Dieser wird in Berlin seit dem 09. Februar 2021 unterschritten. Doch die Belastungen durch die Behandlung von an COVID-19 erkrankten Menschen dauern an, die Belegungszahlen der Intensivstationen gehen nur langsam zurück. Es sind dringende Nachbesserungen bei den Ausgleichszahlungen und Regelungen für das gesamte Jahr 2021 erforderlich.


Die Berliner Kliniken hatten im Monat Januar 2021 durchschnittliche Erlösrückgänge in Höhe von 28,4 % bei einem Belegungsrückgang von 27,3 % gegenüber dem Januar 2020. Die BKG hat mit einer Umfrage bei den Kliniken Erlösausfälle in Höhe von über 100 Mio. Euro für den Monat Januar 2021 (im Vergleich zu Januar 2020) ermittelt. Dem gegenüber stehen Ausgleichszahlungen, die lediglich 67 % der Ausfälle kompensieren. Die Ausgleichszahlungen waren und sind dringend notwendig, um die medizinische Versorgung aufrecht zu erhalten und stabile Gehaltszahlungen zu garantieren. Ansonsten hat dies ab März ruinöse Auswirkungen. Krankenhäuser müssten trotz einer weiter anhaltenden Pandemielage ihre Beschäftigten möglicherweise in Kurzarbeit schicken.


„Wenn der Inzidenzwert weiter unter 70 bleibt, fließen ab 10. März 2021 keine Hilfen mehr für die Berliner Kliniken. Der Abwärtstrend beim Infektionsgeschehen verlangsamt sich, der Inzidenzwert bewegt sich zurzeit nur mühsam auf die 50 zu. Das ist möglicherweise eine Folge der sich verstärkt verbreitenden Virusmutante. Wir haben immer noch rund 20 % COVID-19-Patient/-innen auf Intensivstationen. Für die Krankenhäuser dauert die Krise damit unvermindert an. Mit dem drohenden Auslaufen der Ausgleichszahlungen steuern die Kliniken auf ein wirtschaftliches Desaster zu. Es ist nicht nachvollziehbar, warum Politik ausgerechnet jetzt nur so zögerlich unterstützt und einen Rettungsschirm aufspannt, der kein einziges Krankenhaus in Berlin auffangen kann“, sagt Marc Schreiner, Geschäftsführer der BKG.


Die Umfrage hat auch ergeben, dass die Berliner Krankenhäuser für das gesamte Jahr 2021 einen Belegungsrückgang von 12,7 % im Vergleich zum Referenzjahr 2019 erwarten und hohe Erlösausfälle auch in Krankenhäusern entstehen, die nicht in die Ausgleichszahlungen einbezogen sind. Dies hat folgende Gründe: Planbare Behandlungen und Eingriffe müssen auch dort verschoben werden. Durch Hygienemaßnahmen und durch den COVID-bedingten Ausfall von Personal kann in allen Krankenhäusern auf lange Sicht kein Regelbetrieb gefahren werden. Hinzu kommen Mehrkosten durch die Versorgung von COVID-19 Patient/-innen und Erlösausfälle in anderen Versorgungsbereichen wie etwa Ambulanzen. Patient/-innen meiden teilweise aus Sorge vor einer Ansteckung die Krankenhäuser. Der Personalaufwand ist durch Hygieneschulungen, Zeitaufwand für Hygienemaßnahmen, Schulung für den Einsatz in intensivmedizinischen Bereichen und durch Krankheit und Ausfallzeiten hoch. Auch in der Psychiatrie entstehen hohe Erlösausfälle, neben den oben genannten Aspekten können z. B. Therapien nur in kleineren Gruppen durchgeführt werden.


Das für den COVID-Beirat erstellte Gutachten zur Erlössituation 1.-3. Quartal 2020 hat bescheinigt, dass die Ausgleichszahlungen in 2020 dringend notwendig waren und die Krankenhäuser mit extremen Fallrückgängen und Erlösausfällen zu tun hatten. Allerdings sind Schlussfolgerungen erst mit Einbezug des 4. Quartals mit den schlimmsten Monaten der Pandemie zulässig. Zudem betrachtet das Gutachten nur Erlöse und nicht den höheren Aufwand in den Krankenhäusern durch Schutz- und Hygienemaßnahmen, Personalausfall, Schulungen etc. Deutlich macht dies aber, dass der Rettungsschirm auch in 2021 mit ausreichend Planungssicherheit fortgeführt werden muss.


Jetzt muss die Liquidität der Krankenhäuser kurzfristig gesichert, Budgetsicherheit für das zweite Krisenjahr 2021 gegeben und weniger Bürokratie und Dokumentation ermöglicht werden. Die Krankenhäuser haben der Politik dafür bereits faire Angebote unterbreitet, so etwa die Berücksichtigung der gezahlten Ausgleichszahlungen bei einem für das Jahr 2021 verpflichtend durchzuführenden Erlösausgleich. Dadurch werden negative Leistungsanreize und Überzahlungen ausgeschlossen. Der Verordnungsentwurf mit einer Beendigung der Liquiditätshilfen darf so nicht umgesetzt werden. Am 24. Februar 2021 wird der Expertenbeirat zur Weiterentwicklung des Krankenhaus-Rettungsschirms erneut zusammenkommen. Die Zurückhaltung im Umgang mit der Frage der finanziellen Absicherung der Krankenhäuser muss aufgegeben werden.


Kontakt:


Barbara Ogrinz


Pressesprecherin und Referentin für Öffentlichkeitsarbeit


Telefon: 030 330 996-16


mobil: 0151 21229701


E-Mail: ogrinz@bkgev.de



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