Aktuelles/Pressemitteilungen

Zur Liste
17.09.2015

Aktionstag der Krankenhäuser gegen die geplante Krankenhausreform am 23. September

Berlin, den 17.09.2015. Um die Rahmenbedingungen einer qualitativ hochwertigen Patientenversorgung in den Krankenhäusern fortzuentwickeln, ist eine Krankenhausreform sinnvoll und notwendig. Der vorliegende Gesetzentwurf zum Krankenhausstrukturgesetz verkennt aber die Lage in den Krankenhäusern vollständig und liefert auf wichtige Zukunftsfragen keine Antworten. Daher machen die Krankenhäuser und ihre Mitarbeiter in ganz Deutschland mit einem Aktionstag "Krankenhaus-Reform? – So nicht!" auf ihre Situation aufmerksam. Auch die Berliner Krankenhäuser werden sich an der zentralen Kundgebung vor dem Brandenburger Tor am 23. September 2015 aktiv beteiligen. Gleichzeitig informieren die Krankenhäuser in "aktiven Mittagspausen" über die Unzulänglichkeiten der Krankenhausreform.


"Die Krankenhausreform muss dort ansetzten, wo die drängenden Probleme der Krankenhäuser sind", fordert Brit Ismer, Vorsitzende der Berliner Krankenhausgesellschaft. „Die Reform muss Lösungen zur hohen Belastung des Personals, zum Sanierungsstau infolge unzureichender Investitionsmittel und zur Finanzierung des steigenden Behandlungsbedarfs und der Leistungen in den Notfallambulanzen bieten. Dies leiste die Reform jedoch nicht, es sind sogar neue Kürzungen geplant", so Brit Ismer.


Die Berliner Krankenhäuser und ihre Mitarbeiter leisten rund um die Uhr eine qualitativ hochwertige und effiziente Versorgung für Berlin und das Umland. Die Bettenkapazitäten liegen bundesweit je Einwohner an zweitniedrigster Stelle. Die Fallzahlhäufigkeit liegt unter dem Bundesdurchschnitt und der Landesbasisfallwert als Preis für die Krankenhausleistungen an unterster Stelle. Der Anteil der Krankenhausausgaben an den Ausgaben der GKV ist in den letzten zehn Jahren nicht gestiegen, sondern eher gesunken. Trotz eines niedrigeren durchschnittlichen Zusatzbeitrages liegen die Finanzreserven der Krankenkassen und des Gesundheitsfonds bei über 23 Mrd. Euro. Insbesondere aufgrund der nicht ausreichenden Finanzierung der Tarifentwicklungen und der unzureichenden Investitionsfinanzierung hat die Arbeitsverdichtung in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Die Krankenhäuser haben auf durchgreifende Lösungen der Finanzprobleme gehofft; stattdessen werden zusätzliche Kürzungen vorgesehen.


Die vom Bundesministerium für Gesundheit angeführten positiven Aspekte des Reformgesetzes wirken sich für die Berliner Krankenhäuser so gut wie gar nicht aus. Das Pflegestellen-Förderprogramm könnte bei vollständiger Inanspruchnahme in Berlin 250 Stellen schaffen, das sind lediglich rund 3-4 Stellen pro Krankenhaus. Diese Mittel fließen im Übrigen nur, wenn die Krankenhäuser zuvor Einstellungen mit entsprechend höheren Kosten, die nur zu 90% finanziert werden, vorgenommen haben. Dies bringt aber keine Verbesserungen bei den grundsätzlichen Finanzierungsproblemen bei dem Personalbestand der Krankenhäuser.  Durch die Streichung des Versorgungszuschlages müssten sogar mehr Stellen abgebaut werden, als mit dem Förderprogramm zusätzlich geschaffen werden könnten (-25 Mio. € in 2017; entspricht rd. 500 Pflegestellen). Die Fördermittel für Neueinstellungen nützen wenig, wenn der Personalbestand nicht gesichert finanziert werden kann.


Auch die völlig überzogenen Fixkostendegressionsabschläge für Mehrleistungen bringen für Berlin als wachsende Stadt mit einer erheblichen Umlandversorgung deutliche Nachteile. Die in Berlin zu erwartenden und durch die Krankenhausplanung flankierten Leistungszuwächse infolge des Bevölkerungszuwachses, der demografischen Veränderungen und des medizin-technischen Fortschritts sowie zur medizinischen Versorgung der zunehmenden Zahl an Flüchtlingen werden durch die künftigen überzogenen Fixkostendegressionsabschläge nicht adäquat finanziert. Das Risiko von Mehrerkrankungen und -behandlungen wird einseitig auf die Krankenhäuser und ihr Personal abgewälzt.


Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zu den Sicherheitsstandards waren in den Berliner Krankenhäusern noch nie so ausgeprägt wie heute. Unser Ziel ist es, diese hohe Leistungsfähigkeit und Qualität der Versorgung für die Menschen in der Region zu erhalten und weiterzuentwickeln. Wir unterstützen daher grundsätzlich die "Qualitätsoffensive" der Bundesregierung. Qualitätsabschläge und überbordende Bürokratie verbessern die Qualität allerdings nicht. "Qualität und Patientensicherheit benötigen ausreichende Ressourcen", so Uwe Slama, Geschäftsführer der Berliner Krankenhausgesellschaft. "Diese bereitzustellen, wäre ein wirklicher Beitrag zur Qualitätssicherung. Diese Reform gefährdet die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser, sie brauchen mehr Personal, keine Kürzungen.“


Mit dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung würden den Krankenhäusern in Berlin ab 2017 mindestens 50 Mio. Euro pro Jahr fehlen. Aus Verantwortung für die Sicherstellung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung fordern die Berliner Krankenhäuser und ihre Mitarbeiter folgende grundlegende Änderungen an dem Gesetzentwurf:

  • Kein Zwang zum Personalabbau durch unzureichende Personalkostenfinanzierung und Streichung des Versorgungzuschlages.

  • Faire Vergütung der Leistungszuwächse – Deutliche Reduzierung des Fixkostendegressionsabschlages in Höhe und Dauer.

  • Kostengerechte Vergütung ambulanter Notfallbehandlungen.

  • Aufstockung des Pflegestellen-Förderprogrammes und 100% Finanzierung.

  • Lösungen zur Problematik der unzureichenden Investitionsfinanzierung.

  • Mehr Personal und Investitionen für Qualität – Keine Qualitätsabschläge.

  • Nicht noch mehr Kontrollen und Bürokratie durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK).

 


 



Zur Liste