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25.01.2019

Berlins niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser wollen gemeinsam Rettungsstellen entlasten

Berlin, 25.01.2019. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin und die Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) haben sich darauf verständigt, gemeinsam die Transparenz über die Notfallversorgungsstrukturen in der Stadt zu verbessern und die Rettungsstellen der Krankenhäuser zu entlasten. „Sie sind krank und wissen nicht wohin? Arztpraxis, KV-Notdienstpraxis, Notaufnahme oder doch ein Hausbesuch? Wenn Sie sich nicht sicher sind, fragen Sie nach unter der Telefonnummer 116117“, heißt es auf einem gemeinsamen Plakat, das KV Berlin und BKG heute in der Notaufnahme des Alexianer St. Hedwig-Krankenhauses in Berlin-Mitte vorgestellt haben.


„Mit diesem Plakat möchten wir den Patienten Transparenz über die Versorgungsangebote in Berlin verschaffen. Sie sollen in die Lage versetzt werden einzuschätzen, in welcher Situation sie beim Ärztlichen Bereitschaftsdienst der KV gut aufgehoben sind oder in die Rettungsstelle eines Krankenhauses kommen sollten. Bei dieser Entscheidung hilft die 116117, auf die wir hinweisen. Sie kann dazu beitragen, die Rettungsstellen zu entlasten und Wartezeiten zu verringern“, begründet die Vorsitzende der BKG, Brit Ismer, den gemeinsamen Schritt von BKG und KV.


„Wir möchten mit unserem gemeinsamen Plakat die Patienten, die sich unsicher sind, welchen Versorgungsweg sie wählen sollen, sensibilisieren, die 116117 anzurufen“, so Dr. Burkhard Ruppert, stellvertretender Vorsitzender der KV Berlin. Hinter der 116117 verbirgt sich die Leitstelle des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes der KV Berlin, die rund um die Uhr erreichbar ist. Hier erfahren die Patienten, welche Praxen im Stadtgebiet außerhalb der regulären Praxiszeiten geöffnet haben und wo sich die KV-Notdienstpraxen (vier für Kinder und Jugendliche, zwei für Erwachsene) befinden. Darüber hinaus können die Anrufer direkt mit Beratungsärzten in der Leitstelle sprechen und werden bei dringenden medizinischen Fällen vom fahrenden Dienst zu Hause behandelt.


„Die Leitstelle des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes gewinnt immer mehr an Akzeptanz. Trotzdem müssen wir unsere Bemühungen fortsetzen, den Patienten zu vermitteln, welcher Weg in die Notfallversorgung der richtige ist“, so Ruppert. Das gemeinsame Plakat, das in den Rettungsstellen der Krankenhäuser hängen wird, sei ein weiterer wichtiger Baustein bei der Verbesserung der Notfallversorgung und soll dabei helfen, die zum Teil unnötige Inanspruchnahme von Notaufnahmen zu minimieren und die Wartezeiten für wirklich Betroffene zu verringern.


Wann sollte die 116117 angerufen werden?


Die Faustregel lautet: Handelt es sich um eine Erkrankung, mit der Patienten normalerweise einen niedergelassenen Arzt in der Praxis aufsuchen würden, aber die Behandlung aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Tag warten kann, dann ist der Ärztliche Bereitschaftsdienst zuständig. Dies ist zum Beispiel bei einer Grippe, Fieber oder Erbrechen der Fall. Der Ärztliche Bereitschaftsdienst ist nicht zu verwechseln mit dem Rettungsdienst, der in lebensbedrohlichen Fällen Hilfe leistet. Bei Notfällen wie zum Beispiel Ohnmacht, Atemnot, Verdacht auf Schlaganfall oder Herzinfarkt, akuten Blutungen oder Vergiftungen sollte der Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112 alarmiert oder direkt die Notaufnahme eines Krankenhauses aufgesucht werden.


 



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