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03.11.2017

BKG zu den Beratungen im Abgeordnetenhaus zum Doppelhaushalt 2018/2019: Trendwende bei den Krankenhausinvestitionen jetzt einleiten!

Berlin, den 03.11.2017. Mit dem vom Senat vorgelegten Doppelhaushalt wird keine verlässliche und nachhaltige Trendwende bei den Krankenhausinvestitionen eingeleitet: Die Haushaltsansätze für die Investitionspauschale sinken mit 90 Mio. € in 2018 und 80 Mio. € in 2019 sogar gegenüber 2017 (109 Mio. €) und verharren bis 2021 bei nur 96 Mio. €. Zwar sieht der Senat zusätzliche einmalige Sondermittel (SIWANA) und eine Kreditfinanzierung vor. Die jährliche Haushaltsfinanzierung darf aber nicht durch einmalige Sondermittel oder langfristige Verbindlichkeiten ersetzt werden, weil sie zukünftige Haushalte auf lange Sicht belasten, keine Planungssicherheit bieten und die Bestandsfinanzierung weiter auf sehr niedrigem Niveau belassen.


Für eine hochwertige Krankenhausversorgung und um fit für die Zukunft und die Wachstumsregion Berlin zu sein, muss das Land deutlich mehr in die Krankenhäuser investieren. Mit dem Koalitionsvertrag hatte der Berliner Senat eine Trendwende bei den Krankenhausinvestitionen durch eine Anhebung auf den Bundesdurchschnitt angekündigt. Hierzu müssten den Krankenhäusern vom Land dauerhaft mindestens 150 Mio. € jährlich bereitgestellt werden. Die Orientierung an einem in allen Bundesländern unzureichenden Investitionsniveau ist aber insbesondere für Berlin nicht gerechtfertigt, da die Berliner Krankenhäuser einen sehr hohen investiven Nachholbedarf haben (in Berlin lagen die Investitionen über Jahre weit unter dem Durchschnitt, die Investitionslücke beträgt rund 2,1 Mrd. €), Versorgungsstrukturen für die wachsende Stadt aufgebaut werden müssen und erhebliche Herausforderungen an die IT-Sicherheit und Digitalisierung bestehen.


„Die Berliner Krankenhäuser haben die Ankündigungen im Koalitionsvertrag als einen ersten Schritt verstanden, sich zu den gesetzlichen Investitionsverpflichtungen zu bekennen, auch wenn damit noch nicht der dringend notwendige jährliche Investitionsbedarf der Krankenhäuser i.H.v. 256 Mio. € (ohne Charité) erreicht,  geschweige denn der bestehende Investitionsstau abgebaut werden kann“, so Oliver Heide, stellvertretender Geschäftsführer der Berliner Krankenhausgesellschaft.


Die angekündigte Trendwende wird mit dem vorgelegten Doppelhaushalt aber nicht umgesetzt. Die Hoffnungen der Berliner Krankenhäuser beruhen nun auf der Gestaltungskraft der aktuellen parlamentarischen Beratungen zum Haushaltsentwurf  2018/2019. Anlässlich der Investitionsmisere in den Krankenhäusern richtet die Vorsitzende der Berliner Krankenhausgesellschaft, Brit Ismer, folgenden Appell an das Abgeordnetenhaus: „Setzen Sie sich für einen nachhaltigen und verlässlichen Haushaltsansatz (Investitionspauschale) in Höhe des Bundesdurchschnitts von jährlich 150 Mio. € ein. Dies kann ein erster Beitrag zur Entlastung der Krankenhäuser und ihrer Beschäftigten darstellen. Die vorgesehenen SIWANA-Mittel und  ein Kreditprogramm sollten ergänzend zur gezielten Unterstützung von zusätzlichen Versorgungsaufgaben der wachsenden Stadt und zum Abbau des Investitionsstaus sowie zur Verbesserung der IT-Sicherheit eingesetzt werden. Darüber hinaus muss das Ziel einer dauerhaft tragfähigen Investitionsförderung in Höhe des tatsächlichen Bedarfs (256 Mio. €) weiterverfolgt werden. Handeln Sie jetzt!“



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