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03.08.2011

BMG veröffentlicht Veränderungsrate für 2012

Das Bundesministerium für Gesundheit hat die durchschnittliche Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder der Krankenkassen je Mitglied nach § 71 Abs. 3 SGB V bekannt gegeben. Die Veränderungsrate beträgt im gesamten Bundesgebiet + 1,98 %. Im GKV-Finanzierungsgesetz wurde festgelegt, dass im Krankenhausbereich für 2012 eine um 0,5 Prozentpunkte verringerte Veränderungsrate gilt.


 


Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat diese im Rahmen einer Pressemitteilung kommentiert:


 


Angesichts der zu erwartenden Personal- und Sachkostensteigerungen laufen die Krankenhäuser in eine nahezu ausweglose Kostenfalle. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft appelliert erneut an die Politik, die für 2012 vorgesehen Kürzungen in Höhe von 600 Millionen Euro zu Lasten der Krankenhäuser nicht zu vollziehen.;1317168000;28.09.2011;0;;;0;0;0;;;0;2;0;1317168000;1348790400;;0;0;;;;;;;;;;;;;;1317168000;0


17380;33;Bundeskabinett beschließt GKV-Versorgungsstrukturgesetz;;Das Bundeskabinett hat am 03. August 2011 das GKV-Versorgungsstrukturgesetz


beschlossen.


 


Grundsätzlich ist das anvisierte Ziel, die medizinische Versorgung zu sichern, zu begrüßen. Die BKG hält aber insbesondere eine Korrektur der restriktiven Vorgaben bei der Weiterentwicklung des § 116b SGB V zur ambulanten spezialärztlichen Versorgung sowie das Aussetzen der für das Jahr 2012 vorgesehenen Kürzungen für erforderlich.


 


Eine Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft hierzu finden Sie hier



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