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06.10.2015

Bund und Länder beschließen Änderungen an der Krankenhausreform - BKG begrüßt Rücknahme der Kürzungen

Berlin, den 5.10.2015. Die Berliner Krankenhäuser haben sich in den vergangenen Monaten mit äußerstem Nachdruck gegen das von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) gewandt. Mit dem Gesetzentwurf waren erhebliche Kürzungen für die Krankenhäuser vorgesehen, die drängenden Probleme wurden nicht angegangen. Am Freitag hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe wichtige Eckpunkte zur Anpassung der Krankenhausreform beschlossen. „Die Krankenhäuser nehmen dies mit Erleichterung auf“, so Brit Ismer, Vorsitzende der Berliner Krankenhausgesellschaft.


Besonders wichtig ist die nun vorgesehene Überführung des Versorgungszuschlages ab 2017 in einen Pflegezuschlag. Damit werden die im Gesetzentwurf bislang vorgesehenen Kürzungen für die Berliner Krankenhäuser von rund 25 Mio. EUR zurückgenommen, durch die nahezu doppelt so viele Pflegestellen gefährdet als durch das Pflegestellen-Förderprogramm geschaffen würden. Ausdrücklich begrüßt wird auch die vorgesehene Tarifausgleichsrate. Damit soll der sich immer weiter öffnenden Schere zwischen den tarifbedingten Personalkostensteigerungen und den Preiszuwächsen entgegengewirkt werden. Die Reduzierung der Preisabschläge für zusätzliche Leistungen ist insbesondere auch für Berlin als wachsende Stadt mit einer erheblichen Umlandversorgung besonders wichtig. Die Krankenhäuser haben in den vergangenen Wochen deutlich gemacht, dass Qualität und Patientensicherheit ausreichende Ressourcen und mehr Personal statt Kürzungen benötigen. Zusammen mit dem Förderprogramm für die Einstellung von Pflegekräften und der Verlängerung des Hygiene-Förderprogrammes werden die Rahmenbedingungen für die mit dem Gesetz vorgesehene "Qualitätsoffensive" verbessert.


Es besteht allerdings auch weiterer Änderungsbedarf an dem Gesetzentwurf. Hierzu gehört beispielsweise die weiterhin vorgesehene erhebliche Ausweitung der MDK-Prüfungen mit den damit verbundenen Kontroll- und Bürokratielasten. Ein nachhaltiges Konzept, um dem Sanierungsstau infolge unzureichender Investitionsmittel endlich zu begegnen, fehlt vollständig. Auch die Situation in der ambulanten Notfallversorgung muss langfristig noch weiter verbessert werden.


Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenhäuser haben sich zu Recht in den vergangenen Wochen gegen das Reformvorhaben gewandt. Mit den Eckpunkten zum Änderungsbedarf des Krankenhausstrukturgesetzes hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe ein wichtiges Signal an die Krankenhäuser und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesandt. „Wichtig ist nun auch eine entsprechende Umsetzung der Eckpunkte ohne Abstriche in dem Gesetzestext. Darüber hinaus sind weitere wichtige Reformvorhaben, insbesondere zur Investitionsfinanzierung und der ambulanten Notfallversorgung, anzugehen“, erklärt Uwe Slama, Geschäftsführer der Berliner Krankenhausgesellschaft.



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