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21.01.2015

Einigung auf Landesbasisfallwert für 2015

Berlin, den 21.01.2015. Die Krankenkassenverbände in Berlin und die Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) haben sich auf den Landesbasisfallwert (LBFW) für das Jahr 2015 geeinigt. Der neue LBFW beläuft sich auf 3.190,81 Euro (2014: 3.117,36). Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hat die Vereinbarung mit Wirkung ab Januar 2015 genehmigt. Der Landesbasisfallwert bildet die Grundlage für die Abrechnung der DRGFallpauschalen (Diagnosis Related Groups) und bestimmt im Wesentlichen die Höhe der Krankenhausbudgets. Im Land Berlin wird das DRG-Vergütungssystem in 46 Krankenhäusern angewendet.


 


Der Landesbasisfallwert 2015 liegt damit an dem vom Gesetzgeber vorgegebenen unteren Korridorwert und damit unter dem Bundesdurchschnitt. „Die Kliniken können die Tarifsteigerungen für ihre Beschäftigten, stark steigende Prämien für die Haftpflichtversicherungen, steigende Umlagen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder zusätzliche Anforderungen durch Richtlinienbeschlüsse des G-BA durch die im Landesbasisfallwert seit Jahren gedeckelten Preiszuwächse nur teilweise finanzieren“, so Uwe Slama, Geschäftsführer der Berliner Krankenhausgesellschaft. Die Krankenhäuser fordern daher im Rahmen der vorgesehenen Krankenhausreform insbesondere eine Aufhebung der Budgetdeckelung zur Refinanzierung der Personalkosten sowie die Abschaffung der doppelten Preisminderung bei steigenden Leistungen (doppelte Degression).


 


Neben der Betriebskostenfinanzierung durch die Krankenkassen kommt erschwerend hinzu, dass es weiterhin an ausreichenden Investitionen in die Ausstattung der Krankenhäuser fehlt. Die Hauptstadt Berlin hat hier bundesweit den niedrigsten Stand. Mit dem bestehenden Investitionsniveau können die vorhandene Bausubstanz und die medizin‐technischen Geräte nicht auf hohem Niveau erhalten werden. Eine deutliche Erhöhung der Investitionsfinanzierung durch das Land ist dringend notwendig, auch um die hohen Anforderungen an die Hygiene, Sicherheit und Qualität erfüllen und weiterentwickeln zu können. Zudem erfordern der Bevölkerungszuwachs und die demografischen Veränderungen einer älter werdenden Gesellschaft weitere Investitionen in die Versorgungsstrukturen. Die anerkannte Investitionslücke muss geschlossen werden.



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