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03.09.2020

PRESSEMITTEILUNG - Endlich Corona-Prämie für Pflegekräfte im Krankenhaus: Land Berlin ist auch für die „Pflege am Bett“ im Krankenhaus in der Pflicht aufzustocken

Berlin, 3. September 2020. Seit Mai 2020 fordert die Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) für die Arbeit unter krisenbedingten Zusatzanforderungen eine Corona-Prämie für Pflegekräfte in den Berliner Krankenhäusern. Gehör fanden bisher mit einer entgeltlichen Anerkennung nur die Beschäftigten in den landeseigenen Kliniken und damit nur ein Teil derjenigen, die sich in der Krise außergewöhnlich engagiert haben. Die BKG hatte mehrfach den Regierenden Bürgermeister und das Abgeordnetenhaus aufgerufen, das „Danke“ der Berlinerinnen und Berliner für alle Krankenhäuser sichtbar zu machen.



Der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben sich nun über eine Corona-Prämie für Pflegekräfte im Krankenhaus in einem Gesamtvolumen von 100 Mio. Euro erständigt. Der Betrag soll an diejenigen Pflegekräfte in Deutschland verteilt und ausgezahlt werden, welche durch die Pandemie einer besonderen Belastung ausgesetzt waren. Ziel ist, eine Auszahlung der Corona-Prämie an die Pflegekräfte bis zum 31. Dezember 2020 zu ermöglichen, um eine steuer- und sozialversicherungsabgabenfreie Sonderzahlung durch die Arbeitgeber gewährleisten zu können. Anspruchsberechtigt sind Krankenhäuser, die in dem Zeitraum vom 01. Januar 2020 bis zum 30. September 2020 eine bestimmte Mindestanzahl von stationären COVID-19-Fällen vorweisen. Die Verteilung der Corona-Prämie auf anspruchsberechtigte Krankenhäuser soll anhand von objektiven Kriterien zielgenau nach pandemiebedingter Belastung und bedarfsgerecht nach vorhandenem Pflegepersonal ausgestaltet werden. Anspruchsberechtigt sind Pflegekräfte im Sinne der „Pflege am Bett“. Die Corona-Prämie beträgt bis zu 1.000 Euro pro anspruchsberechtigter Pflegevollkraft.



„Die Berliner Krankenhäuser setzen nun darauf, dass das Land Berlin analog zu den Regelungen der Corona-Prämie für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen die aufstockende Finanzierung in Höhe von 500 Euro pro Pflegevollkraft trägt. Es wäre nicht nachvollziehbar, wenn die Mitarbeitenden in  Pflegeeinrichtungen dem Land 500 Euro wert sind, im Krankenhaus aber nicht“, so Marc Schreiner, Geschäftsführer der BKG.



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