Aktuelles/Pressemitteilungen

Zur Liste
30.11.2020

PRESSEMITTEILUNG - Intensivstationen im Kampf gegen die Zeit – 25 % der Intensivstationen mit Corona-Patient/-innen belegt

Berlin, 29. November 2020 – Am 28. November 2020 ist die Corona-Ampel für den Bereich der Intensivbelegungen auf Rot gesprungen. Zurzeit sind 25,3 % der Patient/-innen auf Intensivstation mit Covid-19 Infizierte. Die Krankenhäuser der Stadt sind bereits angehalten, planbare, medizinisch vertretbare Eingriffe zu verschieben. Die Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) sieht die Entwicklung der Patient/-innenzahlen mit großer Sorge und warnt vor einer Überlastung des Systems und des Personals. Die BKG appelliert an die Solidarität der Berliner/-innen und an die Politik, Nachsteuerungen am Rettungsschirm auf den Weg zu bringen.  


Die Berliner Krankenhäuser verfügen aktuell über 1.260 aktuell betreibbare Intensivbetten (Stand 29.11.2020) und sind kurzfristig in der Lage, entsprechend der dynamischen Entwicklung des Infektionsgeschehens rund 424 weitere Intensivbetten in Betrieb zu nehmen. Zum heutigen Stand befinden sich 1.128 an Covid-19 erkrankte Patient/-innen in stationärer Behandlung, davon 320 auf Intensivstation, 255 davon mit Beatmung, 30 mit ECMO-Versorgung. Seit dem 29. Oktober 2020 hat sich die Anzahl der Covid-19-Patient/-innen auf Intensivstation verdoppelt.


Die vorhandenen Intensivbetten können nur mit Personal betrieben werden, indem planbare Operationen verschoben werden. Dadurch können Mitarbeitende auf anderen Stationen und in anderen Bereichen eingesetzt werden. Je mehr an Covid-19 erkrankte Patient-/innen behandelt werden müssen, desto weniger Kapazitäten bleiben für planbare Operationen. Um ausreichend Kapazitäten für die Behandlung von an Covid-19 erkrankten Patient/-innen bereitzuhalten, behandeln viele Häuser nur noch dringliche Eingriffe bei schwerwiegenden Erkrankungen und Notfälle. Auch Stationsschließungen und Aufnahmestopps mehren sich. In Berliner Krankenhäusern kommt es zwar immer wieder auch unter Nicht-Corona-Bedingungen zu zeitlich befristeten Aufnahmebeschränkungen. Diese werden über Ivena (Interdisziplinärer Versorgungsnachweis) übermittelt, sodass die Feuerwehr das nächstgelegene Krankenhaus anfahren kann. Damit ist ein schneller Austausch zwischen den Krankenhäusern, dem Rettungsdienst, den Gesundheitsbehörden und anderen medizinischen Diensten ermöglicht und Engpässe können verhindert werden. Isolationsstationen, erkrankte oder in Quarantäne befindliche Mitarbeiter/-innen und Freihaltung von Betten gemäß der Landesverordnung schränken Kapazitäten zurzeit in vielen Häusern ein. Die Versorgung von Notfallsituationen ist dadurch aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht beeinträchtigt.


“Die Zahl der schweren Verläufe, der Intensivpatienten und Todesfälle steigt seit Wochen immer weiter. Gleichzeitig macht das Virus auch vor dem medizinischen Personal nicht halt. Je mehr sich Covid-19 ausbreitet, desto häufiger sind auch Pflegekräfte und Ärzte/-innen im Krankenhaus betroffen. Deshalb haben wir mehr Stationsschließungen und Aufnahmestopps. Einige Krankenhäuser der Stadt arbeiten jetzt schon am Limit“, sagt Marc Schreiner, Geschäftsführer der BKG.


Der Berliner Senat hat zum 7. November 2020 bereits verordnet, dass Corona-bedingt nur noch dringend erforderliche Eingriffe durchgeführt werden dürfen. Durch eine Verschiebung nicht notwendiger Operationen sollen personelle und stationäre Kapazitäten geschaffen werden, um auf eine steigende Zahl von Corona-Infektionen vorbereitet zu sein. Wie in der ersten Welle der Pandemie müssen daher aktuell wieder andere Patient/-innen länger auf ihre geplanten Behandlungen warten. Lebensbedrohliche Erkrankungen und medizinisch dringende Eingriffe werden aber grundsätzlich und ohne Einschränkung behandelt. Alle Behandlungen und Operationen werden unter der Einhaltung strenger Hygienerichtlinien durchgeführt.


Im Unterschied zu den Freihaltepauschalen im Frühjahr werden die mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz verabschiedeten Freihaltepauschalen allerdings nur an ausgewählte Krankenhäuser ausgezahlt. Die im Gesetz festgelegten Finanzierungsvoraussetzungen stehen nicht im Einklang mit den Vorgaben des Landes Berlin zur Freihaltung von Bettenkapazitäten und gefährden das in Berlin entwickelte Save-Konzept. Zahlreiche bislang daran mitwirkende Kliniken sind nicht von den Regelungen erfasst. Damit ist die Bereitstellung des benötigten Personals für die Versorgung der Covid-19-Patienten sowie die Liquidität der Häuser nicht sichergestellt. Das Ziel, die Krankenhäuser bei der Bewältigung der laufenden Pandemie finanziell abzusichern, wird nicht erreicht. Die BKG fordert deshalb, dass das Bundesministerium für Gesundheit mit dem Corona-Beirat und den Gesundheitsminister/-innen der Länder zeitnah prüfen, Anpassungen vorzunehmen. Von zentraler Bedeutung für alle Krankenhäuser sind verlässliche Regelungen für das kommende Jahr und Liquiditätssicherung.


Außerdem appelliert die BKG an die Bevölkerung: „Zeigen Sie sich solidarisch mit der ohnehin angespannten Lage in den Krankenhäusern – durch Ihre Geduld bei einer geschobenen Behandlung und vor allem durch das Einhalten der AHA+L-Regeln tragen Sie aktiv zu einer Entlastung der Krankenhäuser und des Personals bei. Die Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen der Stadt tragen seit der Pandemie maximale Verantwortung. Aber jede/-r weitere mit Covid-19 infizierte Patient/-in oder Bewohner/-in einer Pflegeeinrichtung ist eine weitere Herausforderung für das Personal und das Gesundheitssystem“, so Marc Schreiner, Geschäftsführer der BKG.



Zur Liste