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02.09.2014

Senat beschließt Investitionspauschale für Krankenhäuser - BKG fordert deutliche Aufstockung der Finanzmittel

Berlin, den 02.09.2014. Der Berliner Senat hat heute die Umstellung der Krankenhausförderung auf Investitionspauschalen beschlossen. Die BKG unterstützt die Einführung von Investitionspauschalen unter geeigneten Rahmenbedingungen zum 1. Januar 2016. „Allein eine Änderung der Fördersystematik behebt allerdings nicht die gravierenden Probleme in der Investitionsfinanzierung in Berlin“, betont die Vorstandsvorsitzende der Berliner Krankenhausgesellschaft, Brit Ismer.


 


Der Doppelhaushalt weist derzeit Investitionen für die Berliner Kliniken von 70 Mio. € in 2014 und 77 Mio. € in 2015 auf (KHG-Mittel ohne Charité; ohne Schuldendienst). Dringend benötigt werden nach einer gemeinsamen Analyse der Senatsgesundheitsverwaltung und der BKG aus dem Jahr 2011 sowie zahlreicher Expertenberechnungen deutlich über 200 Mio. € pro Jahr. Dies wird durch eine aktuelle umfassende Investitionskostenkalkulation durch das InEK (Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus) auf Bundesebene bestätigt, unter dessen Zugrundelegung sich für Berlin ein Gesamtbedarf (KHG-Mittel ohne Charité) von rund 219 Mio. € pro Jahr für dringend notwendige Investitionen in die Bausubstanz und die medizin-technischen Geräte ergibt.


 


Aktuell beträgt die Investitionsfinanzierung im Land Berlin rund 16 Euro je Einwohner (ohne Schuldendienst); im Bundesdurchschnitt finanzieren die Länder rund 33 Euro, in Hamburg fast 50 Euro, in Brandenburg 55 Euro je Einwohner (mit Berücksichtigung der Umlandversorgung; KHG-Mittel ohne Universitätsklinika). Das Land Berlin ist bei der seit Jahren anhaltenden unzureichenden Investitionsfinanzierung Schlusslicht im Ländervergleich (Anlage). Dies hat zu einem erheblichen Investitionsstau geführt und den wirtschaftlichen Druck auf die Krankenhäuser zulasten der Beschäftigten und der Versorgung deutlich erhöht. Erschwerend kommt hinzu, dass die Betriebskosten durch die Krankenkassen über den Landesbasisfallwert nicht ausreichend refinanziert werden.


 


Eine deutliche Erhöhung der Investitionsfinanzierung durch das Land ist dringend notwendig, auch um die hohen Anforderungen an die Hygiene, Sicherheit und Qualität erfüllen und weiterentwickeln zu können. Zudem erfordern der Bevölkerungszuwachs und die demografischen Veränderungen einer älter werdenden Gesellschaft und der damit absehbare zunehmende Bettenbedarf weitere Investitionen in die Versorgungsstrukturen (z.B. Ausbau der geriatrischen Versorgung).


 


„Das Land Berlin muss zumindest in einem ersten Schritt das bundesdurchschnittliche


Investitionsniveau in Höhe von rund 140 Mio. € erreichen“, fordert der Geschäftsführer der Berliner Krankenhausgesellschaft, Uwe Slama. Die BKG begrüßt es darüber hinaus, dass die bundesweite und in Berlin besonders stark ausgeprägte Investitionsproblematik Gegenstand der Bund-Länder-AG zur geplanten Krankenhausreform ist. „Es sind zeitnahe Lösungen zur Schließung der Investitionslücke bis zu einem Bedarf in Berlin von rund 220 Mio. € pro Jahr zwingend erforderlich. Notwendig ist ein nationaler Kraftakt und die gemeinsame Verantwortungsübernahme für die Investitionsförderung durch Bund und Länder, wobei die Letztverantwortung für die Krankenhausplanung bei den Ländern verbleiben muss“, so Uwe Slama.



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