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11.07.2017

Senatsbeschluss zum Doppelhaushalt 2018/2019: Klinikfinanzierung in Berlin längst nicht ausreichend

Berlin, den 11. Juli 2017. Das Land Berlin hat sich mit dem Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, den Investitionsstau abzubauen sowie den Ausbau und die Modernisierung der Infrastruktur voranzutreiben, die einer wachsenden und sich wandelnden Stadt gerecht werden. Mit dem heutigen Senatsbeschluss zum Doppelhaushalt 2018/2019 werden 130 Mio. € pauschale Fördermittel pro Jahr für die Krankenhäuser vorgesehen (2017 109 Mio. €). „Die Anhebung der Investitionsfinanzierung ist ein Schritt in die richtige Richtung, allerdings noch nicht ausreichend. Der Investitionsstau kann dadurch nicht verringert werden, sondern vergrößert sich vielmehr. Grund hierfür ist, dass anders als in anderen Bundesländern in Berlin der Aufbau von Versorgungsstrukturen für die wachsende Stadt zu finanzieren ist und bereits ein erheblicher investiver Nachholbedarf besteht“, so Brit Ismer, Vorsitzende der Berliner Krankenhausgesellschaft.

Die mit dem Koalitionsvertrag vorgesehene Anhebung der Investitionsfinanzierung auf einen Bundesdurchschnitt, der aus Sicht der Berliner Krankenhausgesellschaft rund 150 Mio. € beträgt, wird damit nicht erreicht. Selbst damit bestünde weiterhin ein erhebliches Investitionsdefizit, da bundesweit bei einem Investitionsbedarf von rund 6,5 Mrd. € lediglich 2,8 Mrd. € jährlich gefördert werden.

Der bestandserhaltende Investitionsbedarf für die Berliner Plankrankenhäuser liegt bei rund 256 Mio. € pro Jahr (Berechnung nach der InEK-Methode, ohne Charité). Damit besteht auch weiterhin eine erheblicher,  nicht berücksichtigter Bedarf von jährlich weit über 100 Mio. €. In den letzten 20 Jahren ist bereits eine Förderlücke von rund 2,1 Mrd. € entstanden (Anlage). Trotz der gesetzlichen Verpflichtung des Landes müssen seitens der Krankenhausträger permanent Eigen-, Träger- und Darlehensmittel eingesetzt werden; doch auch damit kann die Förderlücke nicht annähernd geschlossen werden. Die Folge ist ein Werteverzehr und Substanzverlust, der Investitionsstau in Berlin nimmt stetig zu.

In den Berliner Kliniken sind Investitionen in bauliche Strukturen sowie die Modernisierung und Neuanschaffung von Medizintechnik und hochwertiger technischer Infrastruktur dringend erforderlich. Die Umsetzung des Krankenhausplans bis 2020 (+1.000 Betten) zur Versorgung der zunehmenden Bevölkerung in der Metropolregion Berlin führt allein zu einem Investitionsbedarf von über 230 Mio. €. Wenn Eigenmittel für drängendste Investitionen in Abschreibungen und Darlehnsfinanzierung gebunden sind, fehlen sie u.a. beim Personal. Gleichwohl sind auch Entlastungen für die Mitarbeiter durch moderne Arbeitsbedingungen erforderlich. Zudem stehen die Krankenhäuser vor großen Herausforderungen zur Umsetzung der steigenden Anforderungen an Qualitätssicherungsverfahren, Patientensicherheit, Hygiene- und Infektionsschutz. Maßnahmen zur Erhöhung der IT-Sicherheit und zum Schutz vor Cyberangriffen sowie zur Digitalisierung sind dringend einzuleiten. Fehlende Rationalisierungsinvestitionen begrenzen die Möglichkeiten, Betriebskosten zu senken und durch zeitgemäße Gebäudestrukturen und Prozessoptimierungen eine effiziente Leistungserbringung zu realisieren,   die Patientinnen und Patienten vom medizinischen Fortschritt profitieren zu lassen und ihnen einen möglichst komfortablen Klinikaufenthalt zu ermöglichen.

Die Krankenhäuser als wesentliche Leistungsträger der sozialen Infrastruktur dieser Stadt benötigen dringend nachhaltige Lösungen für die Investitionsproblematik. Das Land Berlin muss sich auf die gesetzlich vorgesehene Investitionsfinanzierung rückbesinnen, um eine patientengerechte und qualitativ hochwertige Versorgung zukünftig sicherzustellen. „Wir halten daher eine Anpassung des KHG-Haushaltes über den Senatsbeschluss hinaus in Richtung des tatsächlichen Investitionsbedarfs für dringend erforderlich. Ergänzend hierzu bedarf es eines Infrastrukturprogramms aus Haushaltsüberschüssen bzw. zusätzlichen Einnahmen zum Abbau des lnvestitionsstaus, das den investiven Nachholbedarf berücksichtigt und einen Beitrag zur Verbesserung der IT-Sicherheit leistet“, verdeutlicht Uwe Slama, Geschäftsführer der Berliner Krankenhausgesellschaft. Aufgrund der gemeinsamen Verantwortung von Bund und Ländern für die Sicherstellung der medizinischen Versorgung ist der Bund in der Pflicht zur Unterstützung, wenn die Länder ihrer Verantwortung nicht sachgerecht nachkommen.



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