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22.02.2024

PRESSEMITTEILUNG Berliner Krankenhausgesellschaft: Lauterbachs Transparenzgesetz rettet kein einziges Krankenhaus!

Berlin, den 22. Februar 2024

Der gestrige Beschluss im Vermittlungsausschuss ist eine Entscheidung gegen eine zukunftsfähige Krankenhausversorgung im Land Berlin. Er lässt die Häuser finanziell im Regen stehen. An der jetzigen wirtschaftlich schwierigen Situation der Häuser ändert sich entgegen den Versprechen seitens des Bundesgesundheitsministeriums gar nichts. Die angekündigten Liquiditätshilfen beheben die strukturelle Unterfinanzierung keinesfalls. Zahlreiche Insolvenzen vor Eintreten der Krankenhausreform sind zu befürchten.

Marc Schreiner, Geschäftsführer der Berliner Krankenhausgesellschaft:
„Die gestrige Einigung im Vermittlungsausschuss krankt. Sie hilft dem Patienten Krankenhaus nicht. Nach wie vor bleiben die Krankenhäuser auf den inflationsbedingt gestiegenen Kosten sitzen. Die Häuser befinden sich seit zwei Jahren in einer wirtschaftlichen Notlage, die ihre Existenz zunehmend in Frage stellt und strategische Entwicklungen verhindert. Das ist Realität. Diejenigen, die die gestrige Entscheidung verantworten, verschließen Augen und Ohren vor dieser Not und damit auch vor dem Recht der Patientinnen und Patienten auf gesicherte Daseinsvorsorge. Die Krankenhäuser müssen jetzt dazu befähigt werden, aus den roten Zahlen zu kommen und ihre inflationsbedingt gestiegenen Ausgaben für Betriebskosten zu refinanzieren. Ansonsten befürchten wir eine Einschränkung des Versorgungsangebots auch hier in Berlin.  Die Krankenhäuser haben immer wieder gefordert: Herr Minister, liebe Bundesländer, schauen Sie hin! Im Vermittlungsausschuss einer Einigung zugestimmt haben sieben SPD-geführte Bundesländer. Die anderen neun Länder tragen diese Entscheidung nicht mit. Sieht so die vom Minister gefeierte ‚konstruktive Zusammenarbeit von Bund und Ländern‘ aus?

Eine strukturierte Krankenhausreform braucht Häuser, die restrukturiert werden können und kein unkontrolliertes Krankenhaussterben. Ein Transformationsfonds hilft nicht, wenn nichts mehr zu transformieren ist. Die gestrige Einigung wurde über die Köpfe derjenigen getroffen, die 365 Tage im Jahr da sind für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Die Krankenhäuser auch in Berlin haben ihre Forderung immer wieder deutlich gemacht: Was die Kliniken jetzt brauchen, um ihre Betriebskosten zu refinanzieren, ist eine der Realität angeglichene Vergütung ihrer Leistungen. Die gestiegenen Kosten aus den vergangenen Jahren müssen refinanziert werden. Das bedeutet: der Landesbasisfallwert müsste basiswirksam angehoben werden. Die angekündigten Liquiditätshilfen helfen den Häusern und damit den Patienten nicht. Nach unseren Berechnungen betragen die Liquiditätshilfen nicht die kolportierten sechs Milliarden Euro, sondern werden deutlich darunter liegen. So wirken die Liquiditätshilfen dem Defizit durch die inflationsbedingten Steigerungen nicht entgegen. Die vermeintlichen Hilfen sind eine große Irreführung der Öffentlichkeit, denn es handelt sich allein um vorgezogene Zahlungen. Das Krankenhaussterben können sie höchstens hinauszögern. Wir fordern konkrete Hilfen für die Häuser jetzt.

Bisher ist keine der Anpassungsforderungen der Länder vom Bundesgesundheitsministerium aufgegriffen und in einer gesetzlichen Regelung umgesetzt worden. Im Gegenteil hat der Bundesgesundheitsminister im Alleingang die verabredete Zusammenarbeit mit den Ländern an einem gemeinsamen zustimmungspflichtigen Gesetzentwurf gestoppt und ein zustimmungsfreies Gesetz für die große Krankenhausreform angekündigt. Dies ist nicht nur ein eklatanter Bruch aller bisherigen Zusagen, sondern lässt auch erwarten, dass die anstehende Gesetzgebung die wesentlichen Forderungen der Länder nicht erfüllen wird.

Im Übrigen bietet das Krankenhaustransparenzgesetz keine neue Transparenz für die Patienten, hierzu gibt es bereits entsprechende Informationsportale, die man auch hätte weiterentwickeln können. Es schafft aber wieder einmal neue Bürokratie für die Krankenhäuser. Inzident versucht der Bundesminister wohl vielmehr, die von den Ländern abgelehnten Level durchzudrücken. Zusammen mit der Vergütungsreform werden damit Planungsentscheidungen für die Versorgungsstrukturen vorweggenommen, die den Ländern vorbehalten sind.“

Die Krankenhäuser hatten eine rückwirkende Erhöhung des Landesbasisfallwertes um 4% gefordert. Genau wie deutschlandweit können auch die Kliniken in Berlin kaum noch ein ausgeglichenes Ergebnis erreichen. Nach Auslaufen der Energiehilfen werden die hohen Inflationskosten aus 2022 und 2023 dauerhaft nicht im Landesbasisfallwert finanziert. Ab März treten die hohen Tarifkostensteigerungen in Kraft. Fixkosten werden bei sinkenden Leistungen nicht finanziert. Um ihre laufenden Kosten zu decken benötigen die Krankenhäuser bundesweit im Jahr mindestens vier Milliarden Euro zusätzlich. Auch in Berlin werden bereits jetzt deutlich über 100 Mio. € Defizite in Berliner Krankenhäusern erzielt und Insolvenzen können nicht ausgeschlossen werden. 



Pressekontakt:

Annika Seiffert
Pressesprecherin/ Referentin Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 030 330 996 16
Mobil: 0151 21229701
E-Mail: seiffert@bkgev.de
www.bkgev.de
www.pflegejetztberlin.de



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