Hilfe in Sicht. Der Polit-Brief im Juni 2025

16.06.2025

Marc Schreiner, Geschäftsführer der Berliner Krankenhausgesellschaft

BKG-Geschäftsführer Marc Schreiner zur aktuellen Situation der Krankenhäuser in Berlin:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach der Gesundheitsministerkonferenz stehen die Zeichen gut: Hilfe für die Krankenhäuser ist in Sicht! Der Bund soll es nun richten, was mit der Krankenhausreform der Ampel-Regierung, mit Unterstützung zahlreicher Bundesländer, nicht gut gemacht wurde.

Mit den Statements nach den Beratungen in Weimar ist zu erwarten, dass das Bundesgesundheitsministerium zurzeit mit Hochdruck an einem Entwurf für ein Gesetz zur Reform der Krankenhausreform arbeitet. Darin, so hört man, sollen zahlreiche Änderungen an den Vorgaben für die Leistungsgruppen auf gesetzlicher Ebene vorgenommen werden. Dem bislang eher langsam arbeitenden Leistungsgruppen-Ausschuss wird diese Aufgabe damit erspart – ohnehin wäre fraglich gewesen, ob mit einer dort entworfenen Rechtsverordnung das höherrangige Reformgesetz hätte in allen notwendigen Punkten korrigiert werden können.

Der Entwurf des Reform-Reform-Gesetzes soll bis zur Sommerpause vorliegen und damit die Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag teilweise umsetzen. Immerhin will Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, MdB bereits in dieser frühen Phase Gespräche mit Bundesländern, Kassen und Kliniken führen. Im Vergleich zum exklusiven Stil des Vorgängers ist das hohe Maß an Partizipation ein Paradigmenwechsel und erhöht die Chance auf belastbare Ergebnisse zum Abschluss des Gesetzgebungsprozesses deutlich.

Einzig bedenklich an den Korrekturmaßnahmen ist der Zeitplan. Der Abschluss des Gesetzgebungsprozesses wird wohl nicht vor Spätherbst erreichbar sein, die neuen Regelungen könnten damit erst zum Jahreswechsel in Kraft treten. Für die Geschäftsführungen der Krankenhäuser und für die Planungsbehörden der Länder gelten aber zurzeit noch die Vorgaben aus dem ursprünglichen KHVVG – Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – und die dort festgelegten Fristen sind einzuhalten. Die aktuell zu stellenden Anträge auf Zuweisung von Leistungsgruppen und zu erteilenden Prüfaufträge müssen daher zu späterer Zeit revidiert werden und erschweren damit die strategische Aufstellung und Planung.

Für die angekündigte Ausreichung der vier Milliarden Euro „Sofort-Transformationskosten“ wird man auf die Verabschiedung des Bundeshaushalts warten, um sie dann „bürokratiearm“ durchzuführen. Die dafür notwendigen Gesetzesgrundlagen sollen mit anderen Regelungen in einem „Omnibusgesetz“ erlassen werden. Das ist nachvollziehbar. Gleichwohl gilt es, hier keine unnötige Zeit zu verlieren, denn die finanzielle Lage der Krankenhäuser ist bekanntermaßen prekär.

Es bleibt zu hoffen, dass sich die Bundesländer an einer schnellen Genese der notwendigen Änderungen beteiligen und die zu erwartenden Änderungen bei der Durchführung der auf dem „alten KHVVG“ beruhenden Planungsarbeit wohlwollend berücksichtigen. Viele Landesregierungen müssen in der Übergangszeit auch noch Ideen entwickeln, wie sie die notwendigen Kofinanzierungsmittel für den Transformationsfonds aufbringen können. Bislang sind die hierfür eingestellten Mittel – zumindest teilweise – völlig unzureichend. Es droht das Risiko, dass der notwendige Umbau der Krankenhauslandschaft in Folge der Reform mangels Geldmittel ausbleibt.

Die Bearbeitungszeit für das Reform-Reformgesetz muss von den Ländern genutzt werden, um diese Frage zu beantworten.

Freundliche Grüße

Marc Schreiner