Im Fokus: Krankenhausrecht – Bericht vom Mitteldeutschen Krankenhaus § Rechtstag 2025
28.05.2025

Der Mitteldeutsche Krankenhaus § Rechtstag findet alle zwei Jahre in Leipzig statt und bietet eine anerkannte Plattform für den fachlichen Dialog. Ich hatte als Referentin für Rechts- und Vertragsangelegenheiten und Krankenhausorganisation die Gelegenheit, den Mitteldeutschen Krankenhaus § Rechtstag zu besuchen.
Wir, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Landeskrankenhausgesellschaften, aus Krankenhäusern, Sozialgerichten, von Krankenkassen, Rechtsanwaltschaft und Medizinischem Dienst nutzten am 20. Mai 2025 die Gelegenheit, unter Fachleuten Rechtsfragen aus dem Krankenhausbereich zu diskutieren.
Leipzig empfing uns mit strahlendem Wetter und vom Tagungsort aus hatten wir einen wunderschönen Blick auf die Oper. Dazu passend boten Referentinnen und Referenten mit exzellenter Expertise wertvolle Informationen und viel Diskussionsstoff.
Es erwarteten uns spannende Vorträge zur aktuellen Krankenhaus-Rechtsprechung des Bundessozialgerichts – sowohl aus höchstrichterlicher als auch aus anwaltlicher Sicht. So musste ein Krankenhaus bis nach Kassel vor das Bundessozialgericht ziehen, um eine ambulante Entbindung bezahlt zu bekommen. Die Vorinstanzen waren der Meinung, ohne ausdrückliche Regelung gebe es keine Vergütung. Das Bundessozialgericht hat dem Krankenhaus jedoch die Pauschale für eine stationäre Entbindung zugesprochen. Denn die ambulante Entbindung im Krankenhaus – so das Gericht – unterscheidet sich von der stationären hinsichtlich der Kernleistungen nicht.
Wir erhielten Einblicke in den aktuellen Stand der Krankenhausreform und diskutierten unter anderem über die zukünftige Gestaltung des belegärztlichen Systems. Wird es künftig für eine belegärztliche Station ausreichen, eine belegärztliche Stelle vorzuhalten? Oder gelten die allgemeinen Anforderungen an die fachärztliche Besetzung mit in der Regel drei Vollzeitstellen?
Es gab Vorträge zu den Qualitätskontrollen, die in den Krankenhäusern durchzuführen sind, aus juristisch-medizinischer Sicht und zur Rechnungsprüfung aus Sicht der Krankenkassen. Hier machte der Referent der Krankenkasse den interessanten Vorschlag, eine gemeinsame Software von Krankenhäusern und Krankenkassen zu entwickeln, um die Prozesse zu optimieren.
Schließlich erfuhren wir noch das Neueste zur Gründung von Medizinischen Versorgungszentren und zur Bedeutung von Compliance im Bereich von Kooperationen der Krankenhäuser wie z. B. mit Arztpraxen.
Nicht zuletzt boten die Pausen willkommene Möglichkeiten zum Kennenlernen und Wiedersehen beim fachlichen und persönlichen Austausch.
Fazit: Der Mitteldeutsche Krankenhaus § Rechtstag 2025 war eine rundum gelungene Veranstaltung, die erkenntnisreich und anregend verlief. Alle freuen sich schon auf ein Wiedersehen in diesem Rahmen im übernächsten Jahr.