KI im Krankenhaus – Haftungsrisiken erkennen und managen
24.11.2025

Am 19. November 2025 nutzten über 50 Teilnehmende aus Berliner Krankenhäuser die Möglichkeit, in einem BKG-Webinar zu erfahren, wie Haftungsrisiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI erkannt und gemanagt werden können. Referent war Dr. Thomas Ritter von der Kanzlei CBH in Berlin, der sich als Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht vertieft mit dem Thema KI im Krankenhaus beschäftigt und dazu publiziert hat.
BKG-Geschäftsführer Marc Schreiner begrüßte die Anwesenden und unterstrich die stetig wachsende Bedeutung von KI – gerade auch für die Kliniken. Er wies auf den neu eingerichteten dualen Studiengang „Digitales Gesundheitsmanagement“ hin, den die Hochschule für Wirtschaft und Recht mit Unterstützung der Berliner Krankenhausgesellschaft entwickelt hat. Bereits mit dem Wintersemester 2026 werden die ersten Studierenden dort ihr Studium aufnehmen und sich wissenschaftlich mit KI im Gesundheitswesen auseinandersetzen.
Im Anschluss an diese Begrüßung startete Dr. Ritter seinen Vortrag – unterstützt durch informative Präsentationsfolien –, die den Teilnehmenden im Nachgang zur Verfügung gestellt wurden. Zunächst ging es um die Definition von KI im Sinne der europäischen KI-Verordnung, die den Begriff eher weit definiert, sodass viele Prozesse im Krankenhaus mittlerweile darunterfallen. Herausgestellt wurde die Leitungsverantwortung von Vorstand und Geschäftsführung, deren Entscheidungen mithilfe von KI-Assistenz getroffen werden, aber nicht durch KI ersetzt werden dürfen. Betont wurde die Aufgabe der Führungskräfte als Betreiber von KI-Anwendungen, die dafür zuständigen Mitarbeitenden zu identifizieren. Hierbei empfiehlt sich ein Mix aus juristischem und IT-Sachverstand. Die Verantwortung für die ärztliche Behandlung verbleibt stets bei den behandelnden Ärztinnen und Ärzten, die auf Assistenz durch KI zurückgreifen dürfen, aber stets die Kontrolle über Diagnostik, Indikationsstellung und Therapie behalten müssen.
Sodann führte der Referent durch die wichtigsten Haftungsrisiken von A wie „Automatisierte Entscheidungsfindung“ bis Z wie „Zudem: Risiken der Nichtentwicklung, Bereitstellung und Nutzung von KI“ und zeigte auf, wie diese gemanagt und Schadensfälle oder Bußgelder vermieden werden können. Von Bedeutung für die Praxis war der Hinweis auf Versicherungen, die zur Absicherung der Risiken von KI abgeschlossen werden können. Schließlich erhielten die Teilnehmenden noch eine praktische Checkliste an die Hand, mit deren Hilfe die wichtigsten Pflichten in Hinblick auf den Einsatz von KI im Krankenhaus abgearbeitet werden können.
Es wurde deutlich, dass KI im Krankenhaus eine sich ständig ausweitende Realität ist, die den Einsatz von entsprechenden finanziellen und personellen Ressourcen erfordert. Umso wichtiger ist es, die Kliniken mit den entsprechenden Mitteln auszustatten, damit der technologische Fortschritt sowohl bei Patientinnen und Patienten als auch bei den Beschäftigten ankommt. Das große Interesse an der Veranstaltung zeigt, dass die Berliner Krankenhäuser die neuen Herausforderungen annehmen. Dafür brauchen sie politische Unterstützung für verlässliche Rahmenbedingungen und die notwendige Refinanzierung dieser Aufgaben.
Die Berliner Krankenhausgesellschaft dankt Herrn Dr. Ritter für seinen informativen Vortrag und allen Teilnehmenden für ihre Beteiligung.
