Pflegepersonaleinsatz im Krankenhaus: Aktuelle Regelungen im Überblick

19.11.2025

Bürokratie und Personalvorgaben: Im BKG-Webinar ging es um die aktuellen Regeln zum Pflegepersonaleinsatz im Krankenhaus.

Rund 60 Teilnehmende aus Berliner Krankenhäusern schalteten sich am 12. November zum Webinar „Pflegepersonaleinsatz im Krankenhaus: PPR 2.0, PPBV & Pflegepersonaluntergrenzen – Aktuelle Regelungen und Umsetzungsfragen“ zu. Referentin war Kim Klecha, Referentin für Krankenhauspersonal und Politik bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).

Nach der Begrüßung durch BKG-Geschäftsführer Marc Schreiner, der auf die dynamischen Entwicklungen im Krankenhauswesen und die laufenden Reformprozesse einging, gab Kim Klecha einen Überblick über den aktuellen Stand der Personalbemessung im Krankenhaus.

Schwerpunkt: Praktische Umsetzungsfragen

Sie stellte die wichtigsten Regelungen zur Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) und den Pflegepersonaluntergrenzen (PPUG) vor und erläuterte, welche Meldepflichten, Fristen und Sanktionsmechanismen aktuell gelten. Auch die laufende wissenschaftliche Weiterentwicklung der PPR 2.0 sowie die geplante Erprobung zur ärztlichen Personalbemessung wurden thematisiert.

In der Diskussion ging es vor allem um praktische Fragen der Umsetzung – etwa zur Einbindung digitaler Dokumentationssysteme, zu Erfahrungen aus der ersten Erprobungsphase mit KPMG und zu zukünftigen Anpassungen der Pflegepersonaluntergrenzen. Deutlich wurde, dass viele Häuser weiterhin mit erheblichem bürokratischem Aufwand kämpfen, insbesondere bei der parallelen Erfassung von PPR- und PPUG-Daten.

Für eine echte Zeitenwende: weniger Bürokratie, mehr Mittel

Aus Sicht der DKG ist langfristig eine Ablösung der PPUGV erforderlich. Pflegepersonaluntergrenzen wurden eingeführt, um Mindestbesetzungen sicherzustellen – doch der Fokus müsse sich weg von Mindestanforderungen hin zu einer tatsächlich bedarfsgerechten und qualitätsorientierten Personalausstattung entwickeln. Ein möglicher Ansatzpunkt könnte sein, Krankenhäuser bei nachweislich hoher PPR-Erfüllung – etwa ab 80 Prozent – schrittweise aus der Pflicht zur PPUG-Dokumentation zu entlassen. Dies würde nicht nur Bürokratie abbauen, sondern Anreize für eine nachhaltige Personalentwicklung setzen.

Frau Klecha fasste zusammen: „Wir befinden uns in einer Zeitenwende – es geht nicht nur um Reformen, sondern darum, eine Innovationskultur aufzubauen, klare Ziele zu formulieren und die Handlungsspielräume der Akteure vor Ort zu stärken. Das ist eine Voraussetzung für echte Verbesserungen, etwa durch interprofessionelle Zusammenarbeit, neue Berufsbilder und flachere Hierarchien.“

Ihr Appell an den Gesetzgeber war eindeutig: Die Krankenhäuser benötigen für diesen Wandel verlässliche finanzielle und personelle Unterstützung, auch auf Landesebene. Ohne entsprechende Ressourcen könne die Umsetzung der neuen Anforderungen nicht gelingen.

Das Interesse und die Rückfragen aus den Berliner Kliniken zeigten, wie groß der Bedarf an Austausch und Klarheit in diesem komplexen Themenfeld ist.

Die Berliner Krankenhausgesellschaft bedankt sich herzlich bei Kim Klecha für ihre fachkundigen Vortrag und bei allen Teilnehmenden für die rege Beteiligung.

Mehr Informationen zu dem Thema:

DKG-Fachkräftemonitoring 2025
Positionspapier der DKG zum Bürokratieabbau

Präsentation von Frau Klecha:

Pflegepersonaleinsatz im Krankenhaus_PPR 2.0_PPBV_PpuG