Berlinweite Empfehlung für mehr Fairness und Qualität von Zeitarbeit in der Pflege: Landespflegeausschuss rät zu BKG-Fairnessvertrag

Ein Beschluss mit Signalwirkung für Gesundheitseinrichtungen in ganz Deutschland: Der Landespflegeausschuss Berlin empfiehlt ab sofort die berlinweite Nutzung des Mustervertrags Zeitarbeit in der Pflege der Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG). Die BKG begrüßt diese Entscheidung. Der Musterrahmenvertrag soll Mindeststandards sichern und die negativen Auswirkungen von Zeitarbeit auf Einrichtungen im Gesundheitswesen und Pflegebedürftige begrenzen.

In den vergangenen Jahren ist der Einsatz von Zeitarbeitskräften in der Pflege stark gestiegen – besonders in Berlin. Mit einer Zeitarbeitsquote von 9,3 Prozent im Krankenhausbereich liegt die Hauptstadt drei Mal über dem Bundesdurchschnitt (Statistisches Bundesamt 2024).
Zeitarbeit ist grundsätzlich geeignet, kurzfristige Engpässe zu überbrücken, verursacht jedoch erhebliche Probleme: hohe Kosten, Qualitätsrisiken durch fehlende Weiterbildung sowie Unzufriedenheit beim Stammpersonal. Eine Zeitarbeitskraft kostet Einrichtungen das Zwei- bis Zweieinhalbfache einer festangestellten Pflegekraft, ohne dass diese Kosten refinanziert werden. Der Musterrahmenvertrag der BKG bietet Krankenhäusern sowie stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen eine faire Lösung. Wenn sich die beteiligten Vertragspartner lokal darauf verständigen, können Einsätze zuverlässiger, bezahlbarer und qualitativ sicher gestaltet werden – ohne Zeitarbeit als Entlastungsinstrument aufzugeben.

Marc Schreiner, Geschäftsführer der Berliner Krankenhausgesellschaft, äußert sich erfreut anlässlich des gestrigen Beschlusses des Landespflegerats Berlin: „Der BKG-Musterrahmenvertrag stellt ein wichtiges Instrument dar, um Zeitarbeit für unsere Träger bezahlbar zu machen, Qualitätsanforderungen sicherzustellen und schließlich auch Pflegekräften diese Option offen zu halten. Damit erhalten die Träger ein ausgleichendes Werkzeug, um den Einsatz von Zeitarbeit zur Abfederung von Belastungsspitzen oder Erkrankungswellen beim Personal in beide Richtungen fair und praktikabel zu gestalten. Der Beschluss des 30 Mitglieder umfassenden Landespflegerates sendet ein wichtiges Signal in die Berliner Pflegelandschaft für die Sicherung von Qualitätsstandards und bestmöglicher Versorgung.“

Ein Musterrahmenvertrag für mehr Fairness

Zentrale Punkte des Mustervertrags sind Equal-Pay-Prinzipien, also die Bindung an Tarif-Löhne der entleihenden Einrichtung und die Begrenzung der Overheadkosten für die Zeitarbeitsfirmen. Damit soll die Bezahlbarkeit von Zeitarbeit gesichert bleiben. Zusätzlich verfolgt der Mustervertrag das Ziel, die Verbindlichkeit der Einsätze zu gewährleisten und beinhaltet Sanktionen bei Schlecht- oder Nichtleistungen (Vertragsstrafen) sowie ein Verbot der Abwerbung. Außerdem regelt der Vertrag wichtige Standards zu Qualitäts- und Weiterbildungsanforderungen für Zeitarbeitsfirmen. Der Fairness-Vertrag findet auch über Berlin hinaus Resonanz bei Verbänden und wurde in verschiedenen Anhörungen und Einzelgesprächen der politischen Bundesebene vorgestellt.

Die aktuelle Version des Musterrahmenvertrag steht auf der Website der Berliner Krankenhausgesellschaft zur Verfügung:

Standpunkt: Zeitarbeit