Solange es noch nicht gut ist, ist es noch nicht zu Ende! Der Polit-Brief im März 2026

16.03.2026

Marc Schreiner, Geschäftsführer der Berliner Krankenhausgesellschaft

BKG-Geschäftsführer Marc Schreiner zur aktuellen Situation der Krankenhäuser in Berlin:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nun soll es also doch noch kommen, das KHAG! Mit seinem Beschluss hat der Bundestag den Weg frei gemacht für das Krankenhausreformanpassungsgesetz. Das war bis zuletzt auf Seiten des Bundes noch als schwierig erreichbar eingestuft, stritten sich doch noch die Fraktionen mit dem Bundesgesundheitsministerium über die Inhalte des „Reformreform-Gesetzes“.

Nun müssen sich die Länder mit der Vorlage des Bundes befassen. Bei dem nicht zustimmungspflichtigen Gesetz bliebe ihnen nur noch die Anrufung des Vermittlungsausschusses, um Änderungen am Text zu erzwingen. Dazu hätten sie bei der Sitzung des Bundesrats-Plenums zum Ende des Monats noch Gelegenheit.

Doch sehr wahrscheinlich ist dieser Ritt in die Schranken nicht. Zwar haben einige Länder bei der Vor-Votierung im Gesundheitsausschuss des Bundesrats weitere Änderungen verlangt und die Anrufung des Vermittlungsausschusses beantragt. Doch hat sich dafür keine ausreichende Mehrheit gefunden.

Gleichwohl ist zu beobachten, dass das wahrscheinliche Passieren-Lassen des KHAG eher dazu dient, zwingende Änderungen am KHVVG – Krankenhausversorgungs-verbesserungsgesetz erstmal zu sichern. Das ursprüngliche Reformgesetz enthält dann doch zu viele schwere Webfehler, die bei der bereits laufenden Neuplanung nach Leistungsgruppen korrigiert werden müssen. So werden zahlreiche Fehleinstellungen bei den Qualitätsvorgaben zu Leistungsgruppen adjustiert, Länder können auf Ausnahmeregelungen bauen, erhalten die Transformationsgelder mit dem Steuerzahler eine adäquate Quelle und dürfen schließlich Infrastruktur-Schulden zur Länderfinanzierung des Transformationsfonds genutzt werden.

So verschaffte das KHAG den Ländern eigentlich eine passable Arbeitsgrundlage, wären da nicht noch dicke Klopse im Reformpaket verblieben. Die untaugliche Vorhaltefinanzierung wird weder eine sachgerechte Zuweisung von Finanzmitteln bewirken, noch wird sie Krankenhäuser wirtschaftlich solide aufstellen. Dabei waren die neuen Betriebskostenvorgaben überhaupt erst die Rechtfertigung für den Bund, an der Länderkompetenz vorbei neue Planungsvorgaben zu machen. Die Länder werden verlangen dürfen, dass wenigstens eine taugliche Betriebskostensystematik eingeführt wird. Diese ist neu zu entwickeln, soll die Reform wirklich Sinn ergeben!

Und neues Ungemach zieht am Horizont auf: während die Kosten der GKV – auch durch Vorgaben des Bundes – aus dem Ruder laufen und begrenzt werden müssen, steigen die Preise an den Zapfsäulen kräftig an und lassen befürchten, dass allgemeine Preissteigerungen auch die Kliniken erreichen. Nach dem KHAG werden Bund und Länder weiter inhaltlich an der Krankenhausreform weiterarbeiten müssen und zugleich die Kliniken wirtschaftlich absichern.

Auf geht’s!

Freundliche Grüße, Marc Schreiner