Krankenhausreform: Bundesregierung erteilt Länderforderungen eine Absage
Bei der Umsetzung der Krankenhausreform hat der Bund andere Vorstellungen als die Länder. Diese hatten sich im Bundesrat vor etwa zwei Wochen für deutliche Änderungen des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) ausgesprochen. Das Gesetz befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Für den 17. Dezember ist eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen im Gesundheitsausschuss des Bundestags angesetzt.
Deutsches Ärzteblatt