Drei Länder ziehen gegen Mindestmengenregelung vor Bundesverfassungsgericht
Gegen drei Vorgaben zu Mindestmengen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) will Baden-Württemberg gemeinsam mit Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt gerichtlich vorgehen. Die drei Länder haben eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, heißt es heute vom Gesundheitsministerium in Stuttgart. Die Klage wird seit Jahren von Baden-Württemberg vorbereitet.
Deutsches Ärzteblatt