Krankenhausreform: Bund will Ländern bei Nutzung von Sondervermögen entgegenkommen
Die Bundesländer sollen Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sowohl für die reguläre, grundsätzlich von ihnen zu leistende Investitionskostenfinanzierung im Krankenhausbereich nutzen dürfen, als auch zur Kofinanzierung von Vorhaben aus dem Krankenhaustransformationsfonds (KHTF). Das geht aus einem ressortabgestimmten Änderungsantrag zum Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) hervor, welcher dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Deutsches Ärzteblatt