Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland

Die „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland" setzt sich für Menschen ein, die aufgrund einer fortschreitenden, lebensbegrenzenden Erkrankung mit Sterben und Tod konfrontiert sind. Ausgehend von der Charta wurden Handlungsempfehlungen erarbeitet, um Aufgaben, Ziele und Bedarfe zu formulieren, die die Betreuung weiterentwickeln und verbessern sollen. Im Mittelpunkt steht dabei immer der betroffene Mensch.

Die BKG hat die Charta unterzeichnet, ist Mitglied des „Runden Tisches Hospiz- und Palliativversorgung“ und beteiligt sich an den Arbeitsgruppen. Zuletzt wurde das umfangreiche Handlungsfeld „Hospiz- und Palliativversorgung im Krankenhaus“ bearbeitet und anschließend eine Ergebnisdatenbank erstellt.


Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland