Berlin, 7. November 2023. Die Berliner Krankenhausgesellschaft befürwortet den Beschluss des Senats, Beschäftigten im öffentlichen Dienst und in Bereichen der Daseinsvorsorgen wie beispielsweise der Gesundheitsversorgung, kostenfreies Parken im öffentlichen Straßenraum dauerhaft zu ermöglichen. Damit unterstützt der Senat unter anderem Pflegekräfte im Wechselschichtdienst, die nachts oder in den frühen Morgenstunden auf das Auto angewiesen sind. Voraussetzung für die Ausnahmegenehmigung ist, dass ein Teil der monatlichen Arbeitsschichten zwischen 22.30 und 6.30 Uhr beginnt oder endet.