Wer setzt sich durch: Bund oder Länder? Der Polit-Brief im November 2025
17.11.2025

BKG-Geschäftsführer Marc Schreiner zur aktuellen Situation der Krankenhäuser in Berlin:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem Beschluss zum „Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“-Gesetz (BEEPG) hat der Bundestag vollen Rückenwind für die Bundesgesundheitsministerin und vollen Gegenwind für Krankenhäuser gegeben.
Es ist damit ausgemacht, dass den Krankenhäusern Preissteigerungen im Umfang der Veränderungsrate von bis zu 5,17 Prozent verwehrt bleiben. Die Landesbasisfallwerte können allenfalls um den Orientierungswert von knapp 3 Prozent gesteigert werden und enthalten den Kliniken damit zur „Stabilisierung der Beitragssätze“ (so die Begründung durch die Ministerin) Refinanzierung für gestiegene Kosten im Volumen von bis zu 1,8 Milliarden Euro vor.
Diese Entscheidung stößt vor allem den Klinik-Vertretern sauer auf: Sie hatten gerade noch die Umsetzung der Sofort-Transformationskostenhilfe erlebt und dürfen ab November einen Rechnungszuschlag erheben. Damit sollten binnen Jahresfrist bis Oktober 2026 zusätzliche vier Milliarden Euro die vormals gerissenen Inflationslücken aufholen. Mit dem BEEP-Gesetz wird den Kliniken unmittelbar und dauerhaft schon mal die Hälfte der gerade gewährten Hilfen genommen. Damit hat die Koalition nicht nur das Vertrauen in die Verlässlichkeit politischen Handelns erschüttert. Sie hat auch Chaos angerichtet.
Denn auch den Länder- und Stadtkämmerern stößt diese Entscheidung des Bundes zur Unzeit übel auf: Das BEEP kommt zu einer Zeit, da die Krankenhäuser bereits ihrer wirtschaftlichen Pläne aufgestellt und die volle Höhe der zugsagten Hilfen eingepreist hatten. Das neuerliche Gesetz reißt nun wieder erhebliche Lücken in die ohnehin auf messerscharfe Kanten genähten Budgetplanungen. Das bedeutet erwartbare Defizite auch in den Haushalten der öffentlichen Krankenhausträgern, für welche die Kommunen geradestehen müssen.
Abstrakt bedeutet diese Wendung, dass schließlich Kommunen zur Refinanzierung der Beitragssatzstabilität vom Bund herangezogen werden. Eine Strategie, die mit den Ländern so nicht zu machen sein wird. So verdichten sich kurz vor der Bundesratssitzung die Anzeichen, dass die Länder diese Quersubventionierung ablehnen und für das BEEPG den Vermittlungsausschuss anrufen werden. Der Ausgang ist offen.
Es bleibt für die Krankenhäuser das Hoffen, dass die Länder herausverhandeln, dass die finanzielle Belastung der Kliniken abgewendet werden kann. Wenigstens müssen die Länder erreichen, dass die finanzielle Stabilität der Kliniken für 2027 und darüber hinaus abgesichert wird. Die Herbstsitzung des Bundesrats hat – wie im letzten Jahr – Potential für eine heiße Debatte. Wir schauen genau hin.
Auf geht’s!
Freundliche Grüße, Marc Schreiner
