Zivile Verteidigung

Krisenresilienz stärken – Krankenhäuser handlungsfähig halten

In besonderen Krisen- und Notlagen muss die stationäre medizinische und notfallmedizinische Versorgung verlässlich sichergestellt werden. Damit die Berliner Kliniken dieser Aufgabe gerecht werden können, braucht es strategische – auch trägerübergreifende – Organisation, stabile Strukturen, klare Zuständigkeiten und ausreichende Ressourcen. Mit dem Rahmenplan Zivile Verteidigung hat das Land Berlin – unter maßgeblicher Mitwirkung der BKG und Experten ihrer Mitglieder – einen wichtigen Schritt getan, um diese Grundlagen zu definieren.

Die Zivile Verteidigung umfasst laut dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz die „Planung, Vorbereitung und Durchführung aller zivilen Maßnahmen, die zur Herstellung und Aufrechterhaltung der Verteidigungsfähigkeit, einschließlich der Versorgung und des Schutzes der Bevölkerung, erforderlich sind.“ Zivile Verteidigung für Krankenhäuser meint die Vorbereitung und Maßnahmen, die erforderlich sind, um die medizinische Versorgung der Bevölkerung in Krisen-, Spannungs- oder Verteidigungsfällen sicherzustellen.

Veränderte geopolitische Situation

Die sicherheitspolitische Lage in Europa, Deutschland und Berlin hat sich in den vergangenen Jahren grundlegend verändert. Cyberangriffe, Sabotage- und Spionageakte, Desinformationskampagnen, Luftraum- und Grenzverletzungen und nicht zuletzt der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine zeigen, dass Krisen heute anders aussehen als früher und neue Bedrohungslagen geschaffen werden. Deutschland fokussiert sich auf diese Herausforderungen und auf die wichtigen Aufgaben als Aufmarschgebiet und zur Verletztenversorgung bei einem möglichen Bündnisfall.

Krankenhäuser sind Teil der kritischen Infrastruktur und das Rückgrat der zivilen Verteidigung. Für die Kliniken bedeutet das: Sie müssen auch unter erschwerten Bedingungen funktionieren – selbst wenn Infrastruktur ausfällt oder das Patientenaufkommen stark steigt.

Trägerübergreifend müssen sich die Häuser daher auch in Berlin darauf vorbereiten, über einen längeren Zeitraum – beispielsweise im Bündnisfall – komplexe Behandlungen anzubieten, während gleichzeitig Menschen aus der eigenen Stadt medizinisch versorgt werden müssen. Dafür braucht es abgestimmte Strukturen, klare Prozesse und ausreichende Ressourcen. Die Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Krankenhäuser ist wichtiger Bestandteil der besseren Verteidigungsfähigkeit Deutschlands und seiner Partner. Berlin hat als erstes Bundesland reagiert und mit dem „Rahmenplan Zivile Verteidigung Krankenhäuser“ ein Instrument geschaffen, das beschreibt, wie Krankenhäuser in besonderen Krisen- und Notlagen handlungsfähig bleiben.

Ein Rahmenplan, der Handlungsfähigkeit sicherstellt

Der Rahmenplan Zivile Verteidigung Krankenhäuser Berlin wurde von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege und der Berliner Krankenhausgesellschaft gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von zwölf Berliner Krankenhäusern und der Bundeswehr erarbeitet.

Er definiert Aufgaben und Zuständigkeiten – sowohl auf Seiten der Kliniken als auch bei den staatlichen Stellen. Zu den behandelten Themen gehören unter anderem:

  • Organisatorische Maßnahmen im Krankenhausmanagment
  • Mehrfachverplanung von Personal im Bevölkerungsschutz
  • Unterstützungsangebote für Beschäftigte
  • Übungen für Krankenhaus- und Katastrophenschutz
  • Wechsel vom Regel- in den Ereignisbetrieb
  • Katastrophenmedizin
  • Sicherstellung von Lieferketten und Dienstleistungen
  • Notstrom, Sanitätsmaterial, Arzneimittel, Mobilität
  • Sichere Kommunikation

Das Arbeitsdokument wird fortlaufend weiterentwickelt. Ziel ist es, die Widerstandsfähigkeit des Berliner Gesundheitswesens zu stärken und die Kliniken so aufzustellen, dass sie auch in einem Bündnis- oder Verteidigungsfall handlungsfähig bleiben.

Forderungen der BKG

Damit die Krankenhäuser im Ernstfall tun können, was von ihnen erwartet wird, braucht es klare Rahmenbedingungen. Aus Sicht der Berliner Krankenhausgesellschaft sind entscheidend:

  • Verlässliche Finanzierung für Personal, Material und Infrastruktur, die über die Regelversorgung hinausgeht.
  • Ein Gesundheitssicherstellungsgesetz des Bundes, das Aufgaben, Zuständigkeiten und Finanzierung verbindlich regelt.
  • Stärkere Einbindung ambulanter Strukturen, um die Kliniken zu entlasten.
  • Regelmäßige Übungen mit allen beteiligten Akteuren – von Kliniken über Behörden bis zur Bundeswehr.
  • Gemeinsame europäische Planung, da Deutschland im Bündnisfall seine Schlüsselrolle nur in enger Kooperation mit EU- und NATO-Partner bewältigen kann.
  • Verlässliche IT- und Kommunikationsstrukturen, die auch unter Krisenbedingungen funktionieren.

Zivile Verteidigung ist keine Aufgabe für Spezialisten, sondern eine gemeinsame Verantwortung. Berlin hat mit dem Rahmenplan einen ersten Schritt gemacht. Jetzt braucht es politische Unterstützung, damit die Krankenhäuser ihren Beitrag leisten können und Versorgung auch in der Krise gewährleistet ist.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung der BKG: Rahmenplan „Zivile Verteidigung Krankenhäuser“ vorgestellt

zum Pressemitteilung

Studie des DKI: Investitionsbedarfe zur Herstellung der Resilienz deutscher Krankenhäuser

zur Studie des DKI

Symposium „Gesundheitsversorgung in der Landesverteidigung“ der Bundeswehr

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