PRESSEMITTEILUNG Kostenexplosion und Pandemie: Krankenhäuser benötigen wirtschaftliche Absicherung

Berlin, 30. Mai 2022Die Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) macht auf die sich weiter verschlechternde wirtschaftliche Lage vieler Krankenhäuser aufmerksam. Die in den letzten Monaten eingetretenen massiven Kostensteigerungen können im Krankenhausvergütungssystem nicht wie von anderen Unternehmen über Preisanpassungen weitergegeben werden. Daher brauchen die Krankenhäuser schnelle Hilfe in Form eines Inflationszuschlags. Infolge der Pandemie ist zudem eine Anpassung des Ganzjahresausgleichs für 2021 und 2022 dringend nötig, um die Kliniken zu stabilisieren.

„Ohne einen Inflationszuschlag und pandemiebedingte Nachjustierungen laufen die Krankenhäuser Gefahr, dass sie dem Kostendruck durch Sparmaßnahmen, etwa beim Personal, oder Reduktion von Versorgungsangeboten begegnen müssen“, so Marc Schreiner, Geschäftsführer der BKG. „Neben der aktuellen Kostenexplosion setzen pandemiebedingte Erlösausfälle und Mehrkosten durch Isolations- und Hygienemaßnahmen den Krankenhäusern weiterhin zu. Es braucht jetzt Finanzhilfen, um die Stabilität der Kliniken, auch mit Blick auf eine erneute Verschärfung der Pandemie im Herbst zu gewährleisten. Die BKG fordert die Bundesregierung auf, die Finanzierung der Krankenhäuser schnell und nachhaltig zu sichern.“

Kosten-/Inflationsausgleich für 2022

Nach Angaben des Statistischen Landesamtes haben sich in Berlin Waren und Dienstleistungen im April 2022 um 7,9 % gegenüber dem Vorjahresmonat verteuert. Für das gesamte Jahr 2022 wird eine Inflationsrate von über 6% erwartet. Hiervon sind die Krankenhäuser massiv betroffen. Aktuell werden von sämtlichen Zulieferern, sei es Lebensmittel, Medikamente, Medizinprodukte, technische Ausrüstung etc., Zuschläge zwischen 5% und 20% auf das gesamte Sortiment erhoben. Unternehmen können Kostensteigerungen an den Endverbraucher weitergeben − Krankenhäuser können dies nicht. Einen Korrekturmechanismus sieht das derzeitige System nicht vor. Die Landesbasisfallwerte (Grundlage der Preise von Krankenhausleistungen) wurden Ende 2021 vereinbart und sind durch eine Obergrenze gesetzlich limitiert. Diese lag für 2022 gegenüber dem Vorjahr bei 2,32%, der Orientierungswert für Sachkosten bei 1,64%. Da eine Kompensation der Kostenanstiege zeitnah umgesetzt werden muss, könnte dies pragmatisch über einen gesetzlich vorgegebenen Zuschlag auf die Abrechnung des Krankenhauses erfolgen.

Anpassung Ganzjahresausgleich für 2021 und 2022

Die Corona-Pandemie hat und wird auch noch in 2022 finanzielle Spuren in den Krankenhäusern hinterlassen. Weniger Auslastung durch Freihaltung von Betten und in Folge von Personalausfällen führen zu weniger Erlösen. Der sogenannte Ganzjahreserlösausgleich ist das zentrale Instrument zur wirtschaftlichen Absicherung der Krankenhäuser. Die für den Ganzjahresausgleich der Jahre 2021 und 2022 geltende Regelung, nach der nur 98 % der Erlöse des Referenzjahres 2019 berücksichtigt werden dürfen, basiert auf Annahmen zum Pandemieverlauf, die nicht eingetreten sind. Durch die 2% entsteht ein erheblicher Gesamterlösverlust. Auf die 2%ige Selbstbeteiligung der Krankenhäuser muss verzichtet werden. Krankenhäuser haben sich auf die Ankündigung der Bundesregierung verlassen, dass die durch die Pandemie „entstehenden wirtschaftlichen Folgen für die Krankenhäuser ausgeglichen werden und kein Krankenhaus dadurch ins Defizit kommt.“ Dieses Wort muss zählen!

Kontakt:

Barbara Ogrinz
Pressesprecherin und Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 030 330 996-16
mobil: 0151 21229701
E-Mail: ogrinz@bkgev.dewww.bkgev.dewww.pflegejetztberlin.dewww.klinikoffensive.de