Senat beschließt Anpassung des Landeskrankenhausgesetzes an bundesweite Krankenhausreform
Der Senat von Berlin hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Dr. Ina Czyborra das „Fünfte Gesetz zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes“ beschlossen. Ziel der Gesetzesänderung ist, die Krankenhausplanung im Land Berlin an die neuen bundesrechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Berlin schafft somit die Voraussetzungen, um die neuen Vorgaben des Bundes zügig und verlässlich umzusetzen.
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